FAQ

Häufig gestellte Fragen

Für Interessenten

Wie werde ich Mitglied?

Eine Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft ist in der Regel mit der Anmietung einer Wohnung oder sonstiger Geschäftsbeziehungen verbunden. Sprechen Sie uns gerne an.

Wie kann ich mich als Interessent für eine Wohnung anmelden?

Melden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail bei uns, um einen persönlichen Gesprächstermin in unseren Büroräumen zu vereinbaren. Im Gespräch lassen sich Fragen am besten klären.

Aktive Mitgliedschaft

Wie kann ich eine Garage oder einen Stellplatz anmieten?

Wir führen eine Warteliste für die Garagen und Stellplätze. Melden Sie sich gerne bei uns.

Meine Bankverbindung hat sich geändert. Wie teile ich Ihnen die neue Bank­verbindung mit?

Wir benötigen Ihre neue Bankverbindung schriftlich und mit eigenhändiger Unterschrift.

Nutzen Sie dazu das nachfolgende Formular "SEPA-Lastschriftmandat", welches auch unter Download bereit steht.

Darf ich mir ein Haustier zulegen?

Übliche Kleintiere, wie z.B. Kaninchen, Hamster, Meerschweinchen, Fische, Kleinvögel etc. können gerne ohne unser Wissen gehalten werden. Die Haltung von beispielsweise Hunden, Katzen oder Reptilien hingegen ist genehmigungspflichtig. Bitte sprechen Sie uns an!

Darf ich meine Partnerin / meinen Partner in meine Wohnung aufnehmen?

Ja, dürfen Sie. Bitte informieren Sie uns über den Zeitpunkt des Einzugs und geben uns den Namen Ihrer Partnerin / Ihres Partners bekannt. Wir veranlassen dann auch die Änderung des Klingel- und Briefkastenschildes. Die Wohnungsgeber-bestätigung können Sie im Übrigen selbst ausstellen. Eine Änderung des Nutzungsvertrages erfolgt nicht.

Achtung: Eine Untervermietung wäre gem. Nutzungsvertrag genehmigungspflichtig.

Ich habe meine Wohnung gekündigt. Wie geht es jetzt weiter?

Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung der Kündigung von uns. Wir werden im Anschluss einen Vorbesichtigungstermin in Ihrer Wohnung mit Ihnen vereinbaren. Während dieses Termins klären wir alle Fragen zur Rückgabe der Wohnung.

Übrigens: Bitte melden Sie Ihren Strom noch nicht ab. Den Stromzähler lesen wir bei der Rücknahme der Wohnung am Mietende gemeinsam ab.

Reparaturen und bauliche Veränderungen

Wie melde ich eine Reparatur?

Sie erreichen uns gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail. Halten Sie bitte den Namen des Wohnungsmieters, die vollständige Adresse und eine Rückruftelefonnummer für eine mögliche Terminvereinbarung durch einen Handwerker bereit.

Eine gute Beschreibung des Schadensbildes hilft uns sehr, Ihnen schnell weiterhelfen zu können.

Übrigens:

Am Wochenende und nach Geschäftsschluss steht Ihnen für DRINGENDE Notfälle (Rohrbruch, Heizungsausfall etc.) unser Anrufbeantworter zur Verfügung. Bitte hinterlassen Sie eine Nachricht mit den o.g. Daten. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Darf ich in meiner Wohnung etwas umbauen oder hinzufügen?

Hierbei würde es sich wahrscheinlich um eine bauliche Veränderung handeln, die gem. Nutzungsvertrag genehmigungspflichtig wäre. Dazu zählt z.B. der Einbau einer Markise, eines Sichtschutzes, Rollladen, Verlegung von Fliesen oder ähnliches. Kommen Sie gerne auf uns zu und schildern Sie uns Ihre Pläne. In der Regel benötigen wir ein Angebot eines Fachhandwerkers und Bilder des einzubauenden Gegenstandes.